Vermieterbescheinigung zur Meldepflicht beim Einwohnermeldeamt-Muster Nach dem Bundesmeldegesetz sind Wohnungseigentümer bzw. Verwalter seit 1.11.2015 wieder verpflichtet, bei der Anmeldung und Abmeldung ihrer Mieter mitzuwirken. Das bedeutet, als vom Eigentümer beauftragter Verwalter müssen Sie einem ein- bzw. ausziehenden Mieter eine Vermieterbescheinigung (auch Wohnungsgeberbestätigung) fürs Einwohnermeldeamt ausfüllen. Vermieterbescheinigung-Meldepflicht.rtf Text-Dokument [50.8 KB]